Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung? Vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Sie.
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
- Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.
In der kostenlosen Online-Informationsveranstaltung stellt Bayern Innovativ das Förderprogramm vor und informiert rund um Programmeinhalte, Förderbedingungen, Antragstellung.