Bevor Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, sollten Sie eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Themen für sich klären. Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Rahmenbedingungen, Praxis-Tipps und Münchner Anlaufstellen mit Kontaktadressen.
Zu den allgemeinen Gründungsthemen wie Wahl der Rechtsform, Steuern, Versicherungen, Standort, Businessplan oder Finanzierung informieren die kompakte Gründungsbroschüre mit 10-Punkte-Checkliste und die leicht verständlichen Erklärfilme in unserer Mediathek.
Rechtliche Themen
Was ist im Internet erlaubt und was nicht? Betreiber von Websites und Online-Shops müssen eine Reihe von rechtlichen Regeln beachten, um Abmahnungen und andere Probleme zu vermeiden. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Internetrecht
Die DSGVO gibt für die Bearbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union eindeutige Regeln vor. Bei Nicht-Umsetzung drohen teure Abmahnungen und Geldstrafen.
Ein Ziel von AGB ist es, Haftung und Risiko weitestmöglich zu minimieren. Ob einzelne Bestimmungen in AGB zulässig und notwendig sind, hängt unter anderem von der Branche ab. Einige Branchenverbände und Verlage stellen Muster-AGB zur Verfügung. Jurist*innen mit Schwerpunkt Vertragsrecht erstellen individuelle AGB. AGB werden nur wirksam, wenn sie in den jeweiligen Vertrag miteinbezogen werden – dazu gibt es besondere Regeln im Online-Handel.
Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber AGB
Das Kaufrecht regelt Themen wie Gewährleistung, mögliche Schadenersatzansprüche, Umtausch- und Rückgaberecht sowie Besonderheiten bei grenzübergreifenden Kaufverträgen. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Kaufrecht
Unternehmen müssen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen bis 01.01.2022 an neue Vertragsrechts-Regeln anpassen und dafür Verträge umgestalten, zusätzliche Verbraucherhinweise platzieren und die Weiterverarbeitung von Daten an den neuen Vorgaben ausrichten. Artikel „Neues Recht für digitale Produkte“
Schließen Unternehmer mit Verbrauchern online auf einer Webseite Verträge ab, die den Verbraucher langfristig binden, hat der Unternehmer eine Kündigungsschaltfläche, oder auch Kündigungsbutton bereit zu halten. Zu den betroffenen Vertragstypen zählen Dauerschuldverhältnisse, ausgenommen davon sind Verträge über Finanzdienstleistungen.
Im Onlinehandel gilt ein grundsätzliches 14-tägiges Widerrufs-/Rücktrittsrecht. Ausnahmen sind Maß- und Sonderanfertigungen, die speziell für einen Kunden angefertigt wurden oder leicht verderbliche Lebensmittel. Daneben gibt es auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche bei Mängel oder Verzögerung der vereinbarten Lieferung. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Rückgaberecht
Hersteller, Importeur oder Händler – jeder, der Produkte auf den deutschen Markt bringt, muss sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Richtlinien für die Produktsicherheit entsprechen, sonst drohen Haftungsrisiken, Sanktionen und Imageschäden. Das Produktsicherheitsgesetz regelt auch die jeweiligen Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
- IHK-Ratgeber Produktsicherheit
- IHK-Ratgeber Produkthaftung
- Sonderregelungen gibt es unter anderem für:
Wer Waren in Verpackungen in Deutschland herstellt, importiert oder zusätzlich verpackt, unterliegt dem Verpackungsgesetz. Das gilt für Produzenten von Waren, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als „Erstinverkehrbringer“ und müssen sich registrieren. Fallen Verpackungen bei privaten Endverbrauchern an, müssen sich die Erstinverkehrbringer bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber, Duales System) zusätzlich lizenzieren. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Verpackungsgesetz
Unternehmen, die verpackte Waren im Ausland in Verkehr bringen, müssen sehr unterschiedliche Anforderungen der jeweiligen Länder beachten. Der Leitfaden „Umgang mit Verpackungen in Europa“ (PDF, 914 KB) informiert über die Bestimmungen für aktuell 27 europäische Länder.
Bei Fragen können Sie sich an den kostenfreien IHK Beratungsservice wenden.
Logos von Unternehmen oder einzelnen Produkten sind als Marke schutzfähig. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie keine bereits bestehenden Markenrechte und Geschäftsbezeichnungen verletzen. Ein Internet-Domain-Name oder Ihr Firmenname können durch die Nutzung im geschäftlichen Kontext geschützt sein – beschränkt auf den räumlichen Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Namen und Logos schützen
Viele Gründerinnen und Gründer nutzen die Chance, Waren und Dienstleistungen auch direkt an Kunden im Ausland zu verkaufen. Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen Sie vorab prüfen, welche steuerlichen oder rechtlichen Punkte Sie berücksichtigen müssen. Informieren Sie sich in unserem Themen-Check Internationales.
Für Lieferungen von Lieferanten oder an Privatpersonen oder Geschäftskunden, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern ansässig sind: Recherchieren Sie vorab die Handhabung der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer. Auch Unternehmer, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, können betroffen sein! Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Umsatzsteuer
Online-Händler werden im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an Nicht-Unternehmer (also private Endkunden) ins EU-Ausland die Summe von 10.000 Euro netto (inklusive Versandkosten) im Kalenderjahr übersteigen. Für den 10.000 Euro Schwellenwert zählen alle verkauften Waren und Dienstleitungen, auch digitale Angebote wie beispielsweise Downloads. Um die Steuerschuld im EU-Ausland zu melden und
zu begleichen, können sie das One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wählen und sich dafür beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland registrieren, um dort ihre Steuererklärung für die gesammelten EU-Verkäufe abzugeben. Das gilt auch für Kleinunternehmer – also unabhängig davon, ob ein Online-Händler in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist.
Erstellen Sie einen Businessplan
Ihre Überlegungen und Planungshypothesen rund um den geplanten Online-Handel stellen Sie anschließend in einem Businessplan-Dokument zusammen. Ein konkreter Businessplan formuliert die Ziele der geplanten Selbständigkeit und zeigt Schritt für Schritt auf, wie diese realisiert werden sollen. Der Zahlenteil des Businessplans dient auch dazu verschiedene Kosten- und Umsatzverläufe durchzurechnen, um einschätzen zu können, welche Chancen und Risiken mit der geplanten Selbständigkeit verbunden sind. Unsere Businessplan Vorlage finden Sie hier.
Strategische Themen rund um ihr Geschäftsmodell
Nutzen Sie das E-Commerce-Canvas, um Ihr Geschäftsmodell strukturiert zu planen. Hier geht es zum E-Commerce-Canvas der IHK
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Shopsystemen. Die Bandbreite reicht von Shops „von der Stange“ mit überschaubaren technischen Leistungen bis hin zu hochprofessionellen Varianten. Je nach dem für welche Shop-Lösung Sie sich entscheiden: Wenn Sie existierende Online-Shop-Module, Mietshops oder Online-Marktplätze mit niedrigen Einstiegsschwellen nutzen, können Sie E-Commerce-Projekte unter Umständen testen, ohne eine eigene teure Infrastruktur aufbauen zu müssen. Dadurch lässt sich die Nachfrage zunächst testen und es ist möglich, schrittweise Verbesserungen auf Grundlage von Kunden-Feedback umzusetzen.
Branchenkontakte und Seminare
Je mehr Sie über Ihre Branche wissen, desto besser können Sie den Schritt in die Selbständigkeit planen. Brancheninformationen liefern Ihnen wichtige Anhaltspunkte, ob und wie sich Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen lässt. Gibt es für Ihren Geschäftsbereich Durchschnittswerte, die Ihnen helfen einzuschätzen, welche Umsätze und Gewinne typischerweise erzielt werden?
- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland
- Bundesverband Onlinehandel e.V.
- eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
- Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel bietet kostenlose Online-Seminare
- Die Initiative „Erfolgreich handeln“ veranstaltet Online-Webinare und Präsenz-Workshops mit Schwerpunkten wie dem Einstieg in den E-Commerce, dem Umgang mit Social Media, Online-Marketing und der digitalen Sichtbarkeit. Alle Webinare stehen im Nachgang kostenfrei in der Projekt-Mediathek zur Verfügung
- Die IHKs in Hessen haben sich zu einer Servicegesellschaft zusammen geschlossen, die kostenlose Informationen bietet.
- Die kostenfreien Webinare der IHKs und des DIHK bieten hilfreiches Know-how zu E-Business, Digitale Innovationen, Technologien und Produkte, Daten- und Informationssicherheit, IT-Recht, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie Beratung und Förderung.