Selbständigkeit

Schätzen Sie vor der Gründungsentscheidung Ihre eigenen Stärken und Schwächen ehrlich und nüchtern ein! Denn gerade zu spät erkannte Schwächen können den geschäftlichen Erfolg gefährden. Je besser Sie Ihre Stärken und Schwächen kennen, desto besser können Sie Ihr Unternehmen daran ausrichten und vorausschauend planen.

Sind Sie ein „Unternehmertyp“?

Der wichtigste Baustein eines Unternehmens bzw. einer Selbständigkeit sind Sie: Die Gründerperson! Sind Sie eine Gründerpersönlichkeit? Sind Sie den besonderen Herausforderungen und Anforderungen einer Selbständigkeit gewachsen?

Haben Sie die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen?

Können Sie fehlende fachliche oder kaufmännische Qualifikationen durch Weiterbildung, Geschäftspartner*innen oder Ihr Netzwerk ausgleichen?

Unterstützt Sie Ihr privates Umfeld?

Haben Sie die Unterstützung Ihres privaten Umfelds (Familie, Freunde, Partner*in etc.)? Das sollten Sie im Vorfeld realistisch einschätzen, denn erfahrungsgemäß beansprucht eine selbständige Tätigkeit viel Zeit und Engagement.

Exkurs Migrantenspezifische Fragen: Verfügen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse?

Um auf dem deutschen Markt erfolgreich sein zu können, sind gute Deutschkenntnisse eine enorm wichtige Voraussetzung. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse ist eine reibungslose Kommunikation z.B. mit Kund*innen und Lieferant*innen, aber auch mit Behörden und Banken, fast unmöglich. So sind beispielsweise alle behördlichen Dokumente ausschließlich in deutscher Sprache verfasst. Auch der Businessplan zur Vorlage bei Banken oder Geschäftspartner*innen muss auf Deutsch verfasst werden. Sie möchten Ihre Deutschkenntnisse verbessern oder die Sprache neu erlernen? Nutzen Sie die Sprachkurs-Angebote!

Besitzen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die eine selbständige Erwerbstätigkeit gestattet?

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) benötigen keine gesonderte Erlaubnis für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Drittstaatsangehörige, d.h. Staatsangehörige eines Nicht-EU-/Nicht-EFTA-Staates, müssen klären, ob ihre Aufenthaltstatus/-erlaubnis die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt, oder ob sie für eine selbständige Erwerbs-tätigkeit erst eine zusätzliche Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen. Keine Erlaubnis benötigen Personen mit dem Aufenthaltstitel „Erwerbstätigkeit gestattet“oder einer Niederlassungserlaubnis“.

Benötigen Sie eine Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Qualifikationen?

Informieren Sie sich, wann die Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Qualifikationen notwendig ist, wer dafür zuständig ist und wie die Anerkennung funktioniert.