Recht und Verträge

Gründerinnen und Gründer schließen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen eine Reihe von Verträgen ab. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB regeln als Bestandteil vieler Kauf- und Werkverträge einheitlich die Vertragsbedingungen. Neben dem Vertragsrecht können weitere Rechtsgebiete eine wichtige Rolle zur Gründung und in der Selbständigkeit spielen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Internetnetrecht, Markenrecht oder auch haftungsrechtliche Themen.

Bitte beachten Sie: Die im Folgenden dargestellten Informationen geben eine erste Orientierung und ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für Detailfragen rechtlicher Natur an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt Ihrer Wahl.

Verträge

Gründerinnen und Gründer schließen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen eine Reihe von Verträgen ab. So können die Gesellschafter einer GbR in einem Gesellschaftervertrag ihre Rechte und Pflichten festlegen. Dagegen ist eine Satzung bei der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) rechtlich vorgeschrieben. Verträge regeln auch den Umgang zwischen Ihnen und und Ihren Kunden, Angestellten, Lieferanten, Vermietern und weiteren Geschäftspartnern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihrem Vertragspartner vorgeben. Sie enthalten wichtige Bestimmungen, die ansonsten für jeden Vertrag individuell erstellt werden müssten. Ziel ist es häufig, Haftung und Risiko weitest möglich zu minimieren. Die Zulässigkeit und Notwendigkeit einzelner Bestimmungen in AGB sind unter anderem abhängig  von der Branche und den Vertragsparteien. Einige Branchenverbände und Verlage stellen Muster-AGB zur Verfügung. Jurist*innen mit Schwerpunkt Vertragsrecht erstellen individuelle AGB. AGB werden nur wirksam, wenn sie in den jeweiligen Vertrag miteinbezogen werden und dazu gibt es unterschiedliche Regeln für Endverbraucher*innen, Firmenkund*innen oder im Online-Handel.

Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung

Bei Mängeln können Ihre Kundinnen und Kunden Ansprüche Ihnen gegenüber geltend machen. Sie ergeben sich aus der Gewährleistung, also der gesetzlichen Haftung des Verkäufers sowie den Garantieleistungen, die Sie freiwillig anbieten und der Produkthaftung, der gesetzlichen Haftung des Herstellers, des Importeurs oder ggf. auch des Verkäufers/Lieferanten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Grundregeln des Vertragsrechts und des Haftungsrechts, um Ihre Geschäfte geordnet abzuwickeln und und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Internetrecht

Das Internetrecht ist ein umfangreiches Thema, mit dem sich Betreiber von Websites und Online-Shops auseinandersetzen müssen oder wenn Sie in den Social Media aktiv sind. Es umfasst Bereiche wie:

  • Rechtssichere Internetseite und Impressum
  • Onlinehandel und E-Commerce: Von AGB über Produkthaftung bis Widerruf
  • Marketing und Werbung im Internet

Informieren Sie sich, welche Regeln und Informationspflichten es im Internet zu beachten gibt, welche Stolperfallen zu vermeiden sind und wer wofür haftet. Die rechtssichere Umsetzung schützt vor teuren Abmahnungen und Bußgelder.

Datenschutz

Die DSGVO gibt für die Bearbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union eindeutige Regeln vor. Alle, die mit Kund*innen und Mitarbeiter*innen umgehen, müssen die Datenschutz-Regeln kennen und umsetzen. Das gilt auch für Gründerinnen und Gründer, die zum Beispiel nur eine eigene Webseite betreiben.

Markennamen und Logos schützen

Namen und Logos von Unternehmen oder einzelnen Produkten sind als Marke schutzfähig. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie keine bereits bestehenden Markenrechte und Geschäftsbezeichnungen verletzen. Ein Internet-Domain-Name oder Ihr Firmenname können durch die Nutzung im geschäftlichen Kontext geschützt sein – beschränkt auf den räumlichen Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens.

Arbeitsrecht

Unabhängig von der gewählten Rechtsform können Gründerinnen und Gründer Personal einstellen. Dabei ist einiges zu beachten, von der Gestaltung des Arbeitsvertrages und den Meldepflichten bis hin zu den Sozialabgaben. Wichtig ist auch die Abgrenzung hin zu Werkverträge („freie Mitarbeiter“) und Arbeitnehmerüberlassung („Leih- oder Zeitarbeitern“). Später spielen Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeugnis oder auch Kündigung ein Rolle.

Exkurs: Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit
Nicht immer sind Selbständige auch tatsächlich selbständig. Müssen sie wie Angestellte im Beschäftigungsverhältnis handeln, gelten sie als scheinselbständig und sind also tatsächlich abhängig beschäftigt. Die Abgrenzung zwischen einer echten Selbständigkeit und einer abhängigen Beschäftigung ist oft schwierig. Kriterien dafür sind im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht zu finden.

Arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind zwar „echte“ Selbstständige, also gerade nicht scheinselbstständig, sie unterliegen aber der Rentenversicherungspflicht. Arbeitnehmerähnlich ist, wer regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Selbstständige mit nur einem Auftraggeber zählen zu der Gruppe von Selbständigen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert sind.

Konsequenzen: In beiden Fällen können Auftraggeber und Auftragnehmer empfindliche Strafen drohen.

Anlaufstellen

  • Gründer*innen mit einer gewerblichen Tätigkeit sind Mitglied bei der IHK oder der HWK und können sich bei Fragen zum Arbeitsrecht an ihre Kammer wenden. Im Rahmen einer Erstauskunft in den Themen Recht und Steuern kann die IHK München und Oberbayern Hinweise geben, was Sie in Ihrem Unternehmen beachten müssen und wie Sie sich am besten verhalten.
  • Gründer*innen mit einer freiberuflichen Tätigkeit informiert das Institut für Freie Berufe.
  • Praxiswissen für für Selbstständige und Gründer*innen vermitteln auch (Branchen-)verbänden.
  • Bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie eine Entscheidung zum Erwerbsstatus (Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit) beantragen.
  • Eine individuelle Rechtsberatung erhalten Sie bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt Ihrer Wahl.

Tipps

Es gibt viele rechtliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen Sie auch die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch!