Diese Gründungsinfo richtet sich an Privatpersonen, die eine berufliche Selbständigkeit im Bereich Kinderbetreuung in München planen. Nehmen Sie Kontakt mit der Stadtverwaltung auf, um den Bedarf, räumliche, personelle und konzeptionelle Fragen, Qualifizierungsangebote sowie Möglichkeiten einer finanziellen Förderung für die jeweilige Form der Kinderbetreuung abzuklären.
Ob Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege im eigenen Haushalt oder Großtagespflege: in München gibt es viele Formen der Kinderbetreuung. Einen Überblick bietet das München-Portal.
Kindertageseinrichtung
In einer Kindertageseinrichtung, auch Kita oder Kindertagesstätte genannt, betreut ausgebildetes Personal Kindergruppen im Rahmen von festgelegten Öffnungszeiten. Je nach Alter der Kinder heißt die Kita anders:
- Krippe: Ab der neunten Woche bis drei Jahre
- Kindergarten: Ab drei Jahren bis zur Einschulung
- Hort: Von der ersten bis zur vierten Klasse
- Haus für Kinder: Altersübergreifende Betreuung
Es gibt viele verschiedene Kita-Anbieter. 450 der insgesamt fast 1.500 Kitas in München betreibt die Stadt München als Träger selbst. Daneben gibt es Kitas von Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt, von kirchlichen Trägern oder auch von Eltern selbst, sogenannte Eltern-Kind-Initiativen. Alle Kindertageseinrichtungen in München stehen unter der Aufsicht des Referats für Bildung und Sport. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Kindertagespflege im eigenen Haushalt – selbständig als Tagesmutter oder Tagesvater
Wenn Sie eine Kindertagespflege im eigenen Haushalt anbieten, sind Sie als sogenannte Kindertagespflegeperson selbständig tätig. Ihr Arbeitsplatz ist Ihr eigener Haushalt. Dort kümmern Sie sich um eine kleine Gruppe von maximal fünf Tageskindern. Wenn Sie eigene Kinder haben, können Sie diese zusammen mit den anderen Tageskindern im gewohnten Umfeld zuhause betreuen – die Zusammensetzung der Gruppe und die Betreuungszeiten bestimmen Sie selbst. Das Stadtjugendamt München unterstützt Sie beim Aufbau und der Konzeption Ihres Angebots. Neben der fachlichen Begleitung gibt es auch eine finanzielle Förderung. Jede Kindertagespflegeperson wird vom Stadtjugendamt München fachlich begleitet. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Großtagespflege
In einer Großtagespflege werden fünf bis zehn Kinder von zwei bis drei qualifizierten Kindertagespflegepersonen in geeigneten Räumen betreut. Die Münchner Großtagespflege ist ein Tagespflegekonzept für Kinder im Alter von neun Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Damit bietet die Großtagespflege eine Betreuungsform für Kinder, die zwischen der Kindertagespflege im eigenen Haushalt mit bis zu fünf Kindern und den Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort liegt. Jede Großtagespflege wird vom Stadtjugendamt München fachlich begleitet. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Gründung einer Eltern-Kind-Initiative
Der Träger einer Eltern-Kind-Initiative ist stets die gesamte Elternschaft. Alle Eltern, deren Kinder betreut werden, sind damit verantwortlich für die Gestaltung der Kindertageseinrichtung. Sämtliche Modalitäten sind in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Verein geregelt. Bezahltes Personal wird nur für die Betreuung der Kinder angestellt. Alle anderen Aufgaben werden ehrenamtlich von den Eltern übernommen. Sie können auch eine Förderung durch die Stadt München beantragen. Die Kontakt- und Beratungsstelle für Elterninitiativen des Kleinkindertagesstätten e.V. unterstützt Sie bei der Gründung und dem Betrieb einer selbst organisierten Kindertagesbetreuung. Informationen zu räumlichen, personellen, konzeptionellen und finanziellen Fragen rund die Eröffnung einer Kita erteilt außerdem das Team Eltern-Kind-Initiativen des Referats für Bildung und Sport. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Gründung einer Spielgruppe
Eltern-Kind-Initiativen können auch Spielgruppen anbieten. In einer Spielgruppe kommen sechs bis zwölf Kinder zwischen eineinhalb bis vier Jahren maximal 20 Stunden pro Woche zusammen. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Kindertageseinrichtung (Kita)
Wenn Sie eine Kita eröffnen möchten, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt.
- Erstinformation per Email anfordern unter ft.kita.rbs@muenchen.de
- Terminvereinbarung für eine Erstberatung unter Tel. 089 233-84249 oder 089 233-84451
Kindertagespflege im eigenen Haushalt – selbständig als Tagesmutter oder Tagesvater
Das Stadtjugendamt München prüft Ihre persönliche und fachliche Eignung zur Kindertagespflegeperson. Nach einem erfolgreichen Überprüfungsverfahren erhalten Sie die für die Tätigkeit erforderliche Pflegeerlaubnis nach Paragraf 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und können mit der Betreuung beginnen. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt im München-Portal zusammengestellt.
- Der erste Schritt auf dem Weg zur Kindertagespflegeperson ist der Besuch einer Informationsveranstaltung des Stadtjugendamts.
Termine und Anmeldung
Großtagespflege
Das Stadtjugendamt München prüft im Bewerbungsverfahren Ihre persönliche Eignung für die Betreuung von Kindern, Ihre Qualifikation sowie Konzept und Räumlichkeiten Ihrer Großtagespflege. Nach erfolgreichem Abschluss der Eignungsüberprüfung, erhalten Sie eine Pflegeerlaubnis nach Paragraf 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt im München-Portal zusammengestellt.
- Der erste Schritt auf dem Weg zur Großtagespflege ist der Besuch einer Informationsveranstaltung des Stadtjugendamts.
Termine und Anmeldung
Der Businessplan ist eine wichtige Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Er hilft Ihnen, das Geschäftsmodell zu präzisieren, Ihre strategischen und wirtschaftlichen Ziele zu definieren und die Finanzplanung vorzunehmen.
Kindertageseinrichtung (Kita)
Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen Sie für Ihre Einrichtung ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorlegen.
Im Organisationskonzept müssen gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Arbeitsschutz, Infektionsschutzgesetz, Vorschriften zur Unfallverhütung der Landesunfallkasse oder anderer einschlägiger Versicherungsträger beachtet werden. Das pädagogische Konzept beschreibt die Umsetzung des Bildungsauftrags aus Artikel 10, Absatz 1 des Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG im Kita-Alltag. Das Konzept muss sich an den Vorgaben des Paragraf 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans orientieren. Im Fall von Eltern-Kind-Initiativen spiegelt das pädagogische Konzept die Erziehungsvorstellungen der Eltern der betreuten Kinder wider. Die Eltern erarbeiten das Konzept gemeinsam mit dem Fachpersonal. Alle Informationen zur Konzeption einer Kindertageseinrichtung hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt.
Im Businessplan muss eine umfassende Finanzplanung beinhalten.
Erwartet werden unter anderem Berechnungen und Aufstellungen zu den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im ersten Betriebsjahr, geprüft durch Ihre Bank, Ihren Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer. Ein Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung der Ausgaben durch Fördermittel, wie beispielsweise:
- Finanzierung durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG und die Münchner Förderformel (MFF)
- Finanzierung durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG und das Eltern-Kind-Initiative (EKI-Fördermodell)
- Finanzierung durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG
Diese und weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt.
Großtagespflege
Die Großtagespflege orientiert sich am Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan und an den Münchner Qualitätsstandards. Auf diesen Grundlagen basierend entwickeln Sie ein organisatorisches und pädagogisches Konzept und stimmen dieses mit dem Stadtjugendamt ab. Sie müssen auch einen Businessplan vorlegen und Aussagen zur Finanzierung treffen. Diese und weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt im München-Portal zusammengestellt.
Informieren Sie sich über die Bedarfslage im Stadtgebiet und den Mindestanforderungen für die Gruppen- und Nebenräume. Dazu können je nach Form der Kinderbetreuung beispielsweise zählen Garderobe, Leitungsbüro, Personalraum, Hausaufgabenraum, Werkraum, Küche, Elternraum, Sanitärräume, Abstellräume, Putzgeräteraum, Wäscheraum oder Vorratsraum. Berücksichtigen Sie auch die erforderlichen Freiflächen und die gegebenenfalls erforderlichen Schadstoffmessungen beispielsweise für Elektrosmog, Lärm, Feinstaub, Innenraum oder Altlasten. Die Ausstattung der Räume mit Mobiliar, Einbauten und Spielmaterial hängt von der Form der Kinderbetreuung ab. Rahmenbedingungen wie Gruppengröße, Alter der Kinder, pädagogischer Konzeption und Öffnungszeiten können hier eine Rolle spielen.
Kindertageseinrichtung (Kita)
Welche Gebäude kommen als Kita-Standort in Frage? Ein Überblick über die Anforderungen an Raumgrößen, Freiflächen, Sicherheit und Ausstattung hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt. Die Landeshauptstadt München schreibt regelmäßig Kita-Standorte zur Übernahme durch freie Träger aus. Sie können sich bewerben, um geeignete und bereits geprüfte Räumlichkeiten für Ihre Einrichtung zu nutzen. Alle Informationen zum Auswahlverfahren und den benötigten Unterlagen hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt.
Kindertagespflege im eigenen Haushalt – selbständig als Tagesmutter oder Tagesvater
Die Betreuung von Kindern als Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt erfordert eine besondere räumliche Ausstattung. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit werden die Räume auf die Kriterien „geeignet und kindgerecht“ überprüft. Lassen Sie sich dazu von den sozialpädagogischen Fachkräften beraten. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt im München-Portal zusammengestellt.
Großtagespflege
Neben Ihrer Qualifikation müssen Sie auch ein geeignetes Konzept und Räumlichkeiten für Ihre Großtagespflege nachweisen. Zudem werden die Räumlichkeiten auf ihre kindgerechte Eignung hin überprüft und abgenommen. Die Umsetzung der räumlichen Standards der Landeshauptstadt München für die Großtagespflege sowie die Beachtung der baurechtlichen Anforderungen liegen dabei in Ihrer Verantwortung. Lassen Sie sich dazu von den sozialpädagogischen Fachkräften beraten. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt im München-Portal zusammengestellt.
Informieren Sie sich über die erforderliche Anzahl und die Qualifikation der künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei ausländischen Abschlüssen berät Sie gerne die Servicestelle zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen im Sozialreferat.
Kindertageseinrichtung (Kita)
Für eine erfolgreiche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist ein ausreichendes und vor allem qualifiziertes Angebot an pädagogischen Kräften unabdingbar. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat eine „Pädagogisches Personal – KITA-Berufeliste“ zusammengestellt. Sie können als freier Träger auch pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte einstellen, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss nach Paragraf 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) haben. Hierfür müssen Sie beim Referat für Bildung und Sport einen Antrag auf Personalzustimmung einreichen. Dazu müssen Sie deren Qualifikation nachweisen.
Kindertagespflege im eigenen Haushalt – selbständig als Tagesmutter oder Tagesvater
Fachliche Fähigkeiten können Sie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, etwa zur Erzieherin oder zum Erzieher, nachweisen. Sind Sie keine pädagogische Fachkraft, müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit einen Abschluss als „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. In jedem Fall sind gute Deutschkenntnisse, mindestens B2 Level, erforderlich. Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig sind, müssen Sie jedes Jahr Fortbildungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten nachweisen. Auch eine Weiterbildung durch eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung ist möglich.
Großtagespflege
Eine Großtagespflege kann von pädagogischen Fachkräften wie Erzieher*innen oder von Kindertagespflegepersonen mit dem Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. geführt werden. Bei mehr als acht gleichzeitig anwesenden Kindern muss mindestens eine Betreuungsperson eine pädagogische Fachkraft sein. Wenn Sie noch keine anerkannte Kindertagespflegeperson sind, müssen Sie einen Abschluss mit dem Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. erwerben. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt im München-Portal zusammengestellt.
Die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung unterscheiden sich je nach Form der angebotenen Kinderbetreuung. Eine Bedarfszusage und Betriebserlaubnis des Referats für Bildung und Sport und des Stadtjugendamts ist meist Voraussetzung. Lassen Sie sich von diesen Stellen zu den allgemeinen Förderbestimmungen beraten, insbesondere den förderfähigen Kosten, der Dauer der Zweckbindung, der Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns und Faktoren wie Buchungszeiten und Gewichtung.
Kindertageseinrichtung (Kita)
Betriebskostenförderung
a) Münchner Förderformel für freigemeinnützige und sonstige Kita-Träger
Die Landeshauptstadt München unterstützt freigemeinnützige und sonstige Kita-Träger finanziell bei Personal, Miete und Ermäßigungen für Eltern. Um eine Förderung erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und jährlich einen neuen Förderantrag einreichen. Außerdem müssen sie eine Endabrechnung einreichen. Die Geschäftsstelle Zuschuss prüft die eingereichten Unterlagen und teilt der Trägerin beziehungsweise dem Träger die Entscheidung durch einen schriftlichen Bescheid mit. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt.
b) Betriebskostenförderung für Eltern-Kind-Initiativen
Wenn Sie als Eltern-Kind-Initiative eine Kita betreiben, können Sie finanzielle Förderung für Ihre Betreuungsplätze erhalten. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt.
Investitionskostenförderung
Wenn Sie einen Investitionskostenzuschuss für Ihre Kindertageseinrichtungen erhalten möchten, können Sie einen Antrag stellen. Der Antrag kann für den Neubau, Ankauf, Umbau, Erweiterung oder Generalsanierung für Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplätze gestellt werden. Sie dürfen keine Maßnahmen, wie Vergabe oder Angebotsannahme treffen, bevor die Landeshauptstadt München dem Antrag zugestimmt hat. Nach Bewilligung des Antrags müssen Sie als Antragsteller*in das Vorhaben vorfinanzieren. Erste Informationen hat das Referat für Bildung und Sport im München-Portal zusammengestellt. Welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, erfragen Sie bei der Abteilung Zentrales Immobilienmanagement im Referat für Bildung und Sport entweder telefonisch unter der Nummer 089 233 83621 oder per Email an zim.rbs@muenchen.de
Großtagespflege
Ein Informationsblatt (PDF, 186 KB) informiert über die „Fördervoraussetzungen für die zusätzliche Förderung nach Artikel 20 a Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG für Großtagespflegestellen in München“. Der Antrag (PDF, 190 KB) und sämtliche erforderliche Unterlagen zur Feststellung der Voraussetzungen müssen an die zuständige sozialpädagogische Fachkraft im Stadtjugendamt gesendet werden. Dort erhalten Sie auch eine Beratung zur Förderung nach Anfrage per Email grosstagespflege.soz@muenchen.de Ihre zuständige sozialpädagogische Fachkraft im Stadtjugendamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen hat das Stadtjugendamt auch im München-Portal zusammengestellt.
In der Münchner Stadtverwaltung finden Sie Ihre Ansprechpersonen, abhängig von der Form der geplanten Kinderbetreuung, entweder im Referat für Bildung und Sport oder im Sozialreferat.
Referat für Bildung und Sport
Sie interessieren sich für die Gründung
- einer Kinderkrippe,
- eines Kindergartens,
- eines Horts,
- eines Hauses für Kinder
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Koordination und Aufsicht freie Träger
Team freigemeinnützige und sonstige Träger
Tel. 089 233-84249, 089 233-84451
ft.kita.rbs@muenchen.de
www.stadt.muenchen.de
Sozialreferat
Sie interessieren sich für
- die selbständige Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater als Kindertagespflege im eigenen Haushalt
- die Gründung einer Großtagespflege
Sozialreferat
Stadtjugendamt
Sachgebiet Kindertagesbetreuung