Internationales

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen Sie vorab prüfen, welche steuerlichen oder rechtlichen Punkte Sie berücksichtigen müssen. Manche Punkte sind erst relevant, wenn Sie über die EU-Außengrenze hinweg tätig sind. Aber viele Punkte müssen Sie schon berücksichtigten, wenn Sie über die deutsche Grenze hinweg tätig sind. Bei der Menge an wegweisenden Entscheidungen, die getroffen werden müssen, braucht es erfahrene Ansprechpartnerinnen und -partner. Daher steht Ihnen das Team „International“ der IHK für München und Oberbayern bei allen Fragen rund um den Im- und Export von Waren und Dienstleistungen zur Seite.  Sie erreichen das Team per Telefon unter 089 5116-0 oder  per E-Mail an info@muenchen.ihk.de

Umsatzsteuer innerhalb und außerhalb der EU

Für Lieferungen von Lieferanten oder an Privatpersonen oder Geschäftskunden, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern ansässig sind: Recherchieren Sie vorab die Handhabung der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer. Auch Unternehmer, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, können betroffen sein!

Zum IHK-Ratgeber Umsatzsteuer

One-Stop-Shop-Verfahren für EU-Umsatzsteuer

Online-Händler werden im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an Nicht-Unternehmer (also private Endkunden) ins EU-Ausland die Summe von 10.000 Euro (netto + inklusive Versandkosten) im Kalenderjahr übersteigen. Für den 10.000 Euro Schwellenwert zählen alle verkauften Waren und Dienstleitungen, auch digitale Angebote wie beispielsweise Downloads. Um die Steuerschuld im EU-Ausland zu melden und zu begleichen, können sie das One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wählen und sich dafür beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland registrieren, um dort ihre Steuererklärung für die gesammelten EU-Verkäufe abzugeben. Das gilt auch für Kleinunternehmer – also unabhängig davon, ob ein Online-Händler in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist.

Mehr Informationen zur OSS-Registrierung

Bundeszentralamt für Steuern: Die One-Stop-Shop EU-Regelung

Internationaler Onlinehandel und Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt Themen wie Gewährleistung, mögliche Schadenersatzansprüche, Umtausch- und Rückgaberecht sowie Besonderheiten bei grenzübergreifenden Kaufverträgen.
Zum IHK-Ratgeber Kaufrecht

Erschließung von Absatzmärkten durch internationalen E-Commerce (B2C und B2B)

Im grenzüberschreitenden Online-Handel, dem sogenannten Cross-Border-E-Commerce gibt es viele Stellschrauben, denen Beachtung geschenkt werden muss. Der IHK Praxisleitfaden gibt Antworten.

Zum IHK-Praxisleitfaden „Erschließung von Absatzmärkten durch internationalen E-Commerce (PDF 1,4 MB)

Im IHK-Portal ONLINE erfolgreich im Ausland finden Sie länderspezifische Informationen sowie spannende Webinare. Bevor Sie neue Beschaffungs- und Absatzmärkte erschließen, müssen Sie sich über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen informieren, da sich diese von Land zu Land unterscheiden.

Zum IHK-Portal ONLINE erfolgreich im Ausland

Das Portal 21 Länderübersichten von Germany Trade & Invest (GTAI) beinhalten vier Themenschwerpunkte: Rechtsrahmen, Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen, Rechtsschutz und Anlaufstellen. Weitere Informationen zum Rechtsschutz und zu Anlaufstellen, die Rat und Hilfe anbieten können, runden unser Angebot ab.

Zum GTAI Portal 21

Neue Regeln im (Online-)Handel mit Österreich
Österreich ändert die Verpackungsverordnung und ab dem 01.01.2023 müssen (Online-)Händler aus anderen Ländern einen Bevollmächtigten bestellen, der für sie die Verpackungslizenzierung übernimmt. Die Deutsche Handelskammer in Österreich mit Sitz in Wien kann die Dienstleistung des Bevollmächtigten für eine jährliche Pauschale übernehmen. Was sich für (Online-)Händler bei Versand nach Österreich ändert

Abwicklung von Importen und Exporten

Die IHK für München und Oberbayern bietet Gründerinnen und Gründern Informationen und Beratung:

Access2Markets Helpdesk für Handel
Access2Markets ist das neue Portal für Exporteure und Importeure aus der EU. Hier können detaillierte Informationen zu  Zolltarife, Zollverfahren und -formalitäten, Produktanforderungen für den EU-Markt abgerufen werden.

Import Promotion Desk
Importieren? Ja. Aber aus welchem Land? Und von wem? Das Import Promotion Desk unterstützt deutsche Importeure beim internationalen Einkauf zahlreicher Produkte und Rohstoffe und informiert über lukrative Beschaffungsmärkte. Das Import Promotion Desk vermittelt zudem Kontakte zu Exporteuren aus folgenden Partnerländern: Ägypten, Äthiopien, Indonesien, Kirgisistan, Kolumbien, Nepal, Peru und Tunesien. Träger des Import Promotion Desks ist die sequa gGmbH – die weltweit tätige Entwicklungsorganisation der Deutschen Wirtschaft. Wichtigster Kooperationspartner ist der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA).

Lieferantensuche im Ausland, internationale Beschaffung

Zur gezielten Gewinnung von Geschäftskontakten und zum Aufbau von Kunden- und Lieferantenbeziehungen im Ausland bietet die IHK für München und Oberbayern einen kostenlosen Adressrechercheservice an, erreichbar per Telefon unter 089 5116-0. Die IHK arbeitet eng mit dem weltweiten Netzwerk der Auslandshandelskammern (AHK) zusammen. Die AHKs unterstützen deutsche Unternehmen bei ihrem Auslandsgeschäft mit einem passgenauen Dienstleistungsportfolio wie beispielsweise Entsendungsmeldungen, Markteinstiegsberatung, Recht & Steuern.  Das Portal von Germany Trade and Invest, der Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft des Bundeswirtschaftsministeriums, bietet Standortanalysen, aktuelle Studien, Länderinformationen und vieles mehr.

Zum IHK-Praxisleitfaden „Digitale Lieferantensuche / Beschaffung im B2C- und B2B-E-Commerce (PDF 1,5 MB)

Produktsicherheit und Produkthaftung

Hersteller, Importeur oder Händler – jeder, der Produkte auf den deutschen Markt bringt, muss sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Richtlinien für die Produktsicherheit entsprechen, sonst drohen Haftungsrisiken, Sanktionen und Imageschäden. Das Produktsicherheitsgesetz regelt auch die jeweiligen Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
IHK-Ratgeber Produktsicherheit

IHK-Ratgeber Produkthaftung

Sonderregelungen gibt es unter anderem für:

A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Wenn Sie beruflich vorübergehend in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz tätig sind müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie ist der Nachweis über Ihren bestehenden Sozialversicherungsschutz in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Dienst- oder Geschäftsreise, für angestellte Mitarbeitende aber auch für Selbständige.  Für andere Länder können andere Bescheinigungen notwendig sein.

Mehr Informationen zur A1-Bescheinigung