Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des neuen Gesellschaftsregisters.
Die IHK München und Oberbayern informiert in einem Ratgeber über die neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). So kann die Die GbR kann zukünftig in ein Register eingetragen werden, das neu entstehende Gesellschaftsregister. Dieses wird von den Amtsgerichten, geführt, die auch für die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zuständig sind.
Die Anmeldung zur Eintragung im neuen Register ist öffentlich zu beglaubigen. Durchgeführt werden kann die Beglaubigung entweder vor Ort bei einer Notarin oder einem Notar oder aber von zu Hause aus im notariellen Online-Verfahren per Videokonferenz. Mitwirken müssen bei der Anmeldung alle Gesellschafter*innen der GbR. Der Bayerische Notarverein e. V. mach darauf aufmerksam, dass eine Eintragung nicht zwingend ist, in zahlreichen Fällen aber eine indirekte Pflicht zur Registrierung besteht. So setzen etwa die Beteiligung an Grundstücksgeschäften und die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen ab 2024 eine vorherige Registrierung voraus. Mit Eintragung der GbR in das Gesellschafsregister besteht zudem die Pflicht, die Daten betreffend die wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Für die nicht eingetragene GbR gilt dies weiterhin nicht.
Die IHK München und Oberbayern zeigt in einem Webinar am 24. Januar 2024 was diese Änderungen bedeuten und wie Sie mit diesen umgehen.