Betriebliche Versicherungen können Sie vor finanziellen Risiken schützen, die ohne Absicherung schnell Ihre Existenz gefährden können. Um den passenden Versicherungsschutz für sich zu finden, sollten Sie überlegen, was die typischen Risiken Ihrer Branche und die zur Verfügung stehenden Versicherungsoptionen sind.
Haftpflichtversicherungen (Auswahl)
Betriebliche Haftpflichtversicherung
Bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden, die Dritten durch das Unternehmen oder durch Mitarbeiter*innen des Unternehmens entstanden sind. Wenn jemand auf dem nassen Boden Ihres Restaurants ausrutscht und sich verletzt, kann er beispielsweise Schadenersatz verlangen.
Berufshaftpflichtversicherung
Absicherung vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich durch die Berufsausübung ergeben. Sie deckt neben Personen- und Sachschäden auch reine Vermögensschäden und Fehler bei der Erfüllung von vertraglichen Pflichten ab, die bei einer Betriebshaftpflicht oftmals nicht gedeckt sind. Für manche Berufsgruppen verpflichtend.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter bei Vermögensschäden, zum Beispiel Fehlberatung, Programmierfehler. Oftmals in einer Berufshaftpflichtversicherung integriert.
D&O Directors-and-Officers Versicherung
Spezielle Form der Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Beispiel für GmbH Geschäftsführer*innen.
Produkthaftpflichtversicherung
Absicherung des Haftungsrisikos für Personen- und Sachschäden aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Leistungen, zum Beispiel in der Lebensmittelbranche. Dabei ist es unerheblich ist, ob Hersteller*in oder Händler*in ein Verschulden trifft. Erweiterte Absicherung von Vermögensschäden möglich. Wird meist in Kombination mit der Betriebshaftpflicht angeboten.
Gesetzliche Unfallversicherung
Alle Selbständigen müssen sich innerhalb einer Woche nach Start bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und greift im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit. Je nach Berufssparte sind Freiberufler*innen und Gewerbetreibende zu einer Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet. Andere können sich freiwillig versichern. Wer Angestellte hat, muss diese auf jeden Fall auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder telefonisch bei der kostenlosen Rufnummer der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) oder per E-Mail.