Lebensmittel

Import, Verarbeitung oder Handel von Lebensmitteln

Gründungen im Lebensmittelbereich sind komplex, weil es umfangreiche Vorschriften zu Lebensmittelsicherheit, -hygiene, -kennzeichnung, betrieblichen Eigenkontrolle gibt sowie spezielle Anforderungen für gewerbliche Räume, in denen Lebensmittel verarbeitet und gelagert werden. Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Rahmenbedingungen, Praxis-Tipps und Kontaktadressen. Diese Gründungsinfo dient einer ersten Orientierung, kann aber die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen nicht abschließend behandeln.

Zu den allgemeinen Gründungsthemen wie Wahl der Rechtsform, Steuern, Versicherungen, Standort, Businessplan oder Finanzierung informieren die kompakte Gründungsbroschüre mit 10-Punkte-Checkliste oder die leicht verständlichen Erklärfilme in unserer Mediathek.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Was sind Lebensmittel?

Lebensmittel sind per Definition alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind , dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Für Lebensmittelunternehmen besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachung. Da die Lebensmittelüberwachung automatisch die Daten der Gewerbeanmeldungen übermittelt bekommt, benötigen Lebensmittelunternehmen in München aber keine weitere Registrierung, wenn ihre Gewerbemeldung aktuell ist. Mehr Informationen zur Lebensmittelüberwachung der Stadt München

Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit

Wer Lebensmittel importiert, verarbeitet oder vertreibt, muss im laufenden Betrieb eine ganze Reihe von Vorschriften befolgen. Hersteller, Importeure und Händler müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass einwandfreie Erzeugnisse hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Es kann es unter Umständen notwendig sein, einen vereidigten Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Gründungsinteressierte sollten sich vor der Gründung und dem Start des Gewerbes umfassend informieren. Mehr Informationen und Beratung zur Lebensmittelsicherheit bietet die IHK München und Oberbayern und die Lebensmittelüberwachung der Stadt München.

Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene in Deutsch, Englisch, Chinesisch (Mandarin) und Türkisch

Das Portal Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene hilft Gründer*innen, die Lebensmittel herstellen, importieren, verkaufen oder im Restaurant, Café, Imbiss oder mobilen Ständen verarbeiten oder verkaufen. Sie können die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene Schritt für Schritt erfassen und umsetzen. Die Onlinehilfe enthält Informationen zu Lagerung und Kühlung, beinhaltet Übersichten zu Schulungen oder Eigenkontrollen und unterstützt bei der Erstellung eines betrieblichen HACCP-Konzeptes.

Das kostenlose E-Book „Lebensmittelhygiene transparent gemacht – Ein Ratgeber für die Praxis“ wird vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. herausgegeben und soll Lebensmittelunternehmen dabei unterstützen, in ihrem Betrieb eine gute Hygienepraxis umzusetzen.

Beide Informationsquellen informieren auch über das HACCP-Konzept, kurz für „Hazard Analysis and Critical Control Points“, das verpflichtend vorgeschrieben ist und bei einer Lebensmittelkontrolle vorgelegt werden muss. Es stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die der Verantwortliche im Lebensmittelbetrieb treffen muss, um die hygienische Sicherheit und die Integrität der Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.

Stadt München: Betriebliche Eigenkontrolle

Wer einen Betrieb führt, ist zur „Betrieblichen Eigenkontrolle“ verpflichtet. Diese soll gewährleisten, dass bestimmte Bereiche des Betriebes und sensible Abläufe systematisch und eigenverantwortlich geprüft werden. Bei einer Kontrolle durch die Behörde für Lebensmittelüberwachung müssen Sie die Dokumentation über Ihre betriebliche Eigenkontrolle vorzeigen.

Das Merkblatt (PDF, 94 KB) der städtischen Lebensmittelüberwachung informiert über die Details.

Bei Fragen, insbesondere zur Erstellung der Dokumentation wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige Lebensmittelüberwachung in der Bezirksinspektion.

Lebensmittelüberwachung

Für die laufende Lebensmittelüberwachung ist in München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mit seinen Bezirksinspektionen zuständig.

Schulungs- und Belehrungspflichten
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz

Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines von diesem beauftragten Arzt oder einer beauftragten Ärztin. Mit der Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie

  • über die Tätigkeitsverbote des § 42 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz IfSG
  • über die Verpflichtungen nach § 43 Absatz 2, 4, 5 Infektionsschutzgesetz IfSG in mündlicher und schriftlicher Form belehrt wurden und
  • nach der Belehrung schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Werden Sie Mitarbeiter*innen einstellen? Dann sind Sie als Arbeitgeber*in verpflichtet, Ihre Mitarbeiter*innen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre zu belehren und diese Belehrung zu dokumentieren und aufzubewahren. In Gastronomiebetrieben oder Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung benötigt auch das Spülpersonal eine entsprechende Belehrungsbescheinigung.

Das Merkblatt (PDF, 75 KB) der städtischen Lebensmittelüberwachung informiert über weitere Details. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige Lebensmittelüberwachung in der Bezirksinspektion.

Das Gesundheitsamt informiert zum Ablauf der Erstbelehrung, den Kosten und den Terminen.

Hygieneschulung nach Paragraf 4 der Lebensmittelhygieneverordnung

Beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln ist zusätzlich zu der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz auch eine Hygieneschulung nach Parargraf 4 der Lebensmittelhygieneverordnung LMHV erforderlich. Zu  den leicht verderblichen Lebensmitteln gehören zum Beispiel viele Frischwaren wie Fleisch, Wurst und Fischwaren, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, rohe Eierspeisen, Mayonnaisen, Feinkostsalate, Rohmilch, Milch, Milchprodukte, Sahnetorten, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Rohkostsalate, Obstsalate oder Sprossen. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Lebensmittel leicht verderben, wenn sie nicht für einen längeren Zeitraum haltbar sind und deshalb in kurzer Zeit verderben.

Werden Sie Mitarbeiter*innen einstellen? Dann müssen Sie als Arbeitgeber*in sicherstellen, dass Ihre Angestellten korrekt überwacht werden und bezüglich der Lebensmittelhygiene entsprechend geschult werden. Sie können Ihr Personal auch selbst schulen, falls Sie die notwendigen Kenntnisse dazu haben.

Die IHK Akademie München sowie private Sachverständige und Unternehmen bieten solche Schulungen an.

Das Merkblatt (PDF, 72 KB) der städtischen Lebensmittelüberwachung informiert über weitere Details. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige Lebensmittelüberwachung in der Bezirksinspektion.

Benötigen Sie eine Erlaubnis der Handwerkskammer?

Stellen Sie selbst Produkte her, die dem Lebensmittelhandwerk zugeordnet werden, informieren Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer (HWK), ob Sie hierfür eine Erlaubnis benötigen. Dies gilt beispielsweise für Torten, Kuchen, Pralinen und Schokolade, Kleingebäck wie Cupcakes, Cookies, Macrons und Plätzchen sowie für Speiseeis, Brot, Fleisch- und Wurstwaren oder Bier. Ausnahme sind möglich, müssen aber direkt mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden.

Nicht unter das Handwerk fallen dagegen Tätigkeiten wie das Backen von Crêpes und Waffeln, Pizza, das Aufbacken von Teigrohlingen, die Herstellung von Marmeladen, Schokofrüchten und Likör.

Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nährwertkennzeichnung

Europaweit regelt die Lebensmittelinformationsverordnung die notwendigen Angaben zur Herkunftskennzeichnung, zu Allergenen sowie zu Nährwerten.

Der IHK-Ratgeber Lebensmittelkennzeichnung liefert einen guten Überblick mit vielen weiterführenden Links. Bei Fragen berät die IHK München und Oberbayern Sie hierzu telefonisch unter der Nummer 089 5116-0 oder sendet Ihnen individuelle Informationen per E-Mail zu. Das Angebot ist für Sie kostenlos.

Die Merkblätter der städtischen Lebensmittelüberwachung informieren über weitere Details zur

  • Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
  • Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen in der Speisekarte
  • Kennzeichnung von Döner Kebab, Drehspießen und Gyros
  • Kennzeichnung von Weinen in Getränkekarten
  • Verwendung von geografischen Angaben von Lebensmitteln
Regelungen für spezielle Lebensmittelgruppen

Informationen zu Lebensmitteln für

  • spezielle Zielgruppen wie Säuglinge oder Kleinkinder
  • Lebensmittel für das Diätmanagement
  • neuartigen Lebensmitteln, sogenannte Novel Food
  • Nahrungsergänzungsmitteln
  • Lebensmittelzusatzstoffen
  • speziellen Lebensmittelgruppen wie Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Fruchtsäften, Honig oder Konfitüren

hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammengestellt.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert zu einzelnen Lebensmitteln und hält Untersuchungsergebnisse bereit.

Der IHK-Ratgeber Lebensmittelrecht liefert einen guten Überblick mit vielen weiterführenden Links. Bei Fragen berät die IHK München und Oberbayern Sie hierzu telefonisch unter der Nummer 089 5116-0 oder sendet Ihnen individuelle Informationen per E-Mail zu. Das Angebot ist für Sie kostenlos.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind ebenfalls Lebensmittel, auch wenn es hinsichtlich der Verwendung bestimmter Stoffe zu Überschneidungen mit dem Arzneimittelbereich kommen kann. Sie müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden.

Ein Hinweis: Die Einordnung als Getränk oder Lebensmittel hat umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen und Auswirkungen beim Import!

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert und hält Untersuchungsergebnisse bereit.

Der IHK-Ratgeber Lebensmittelrecht liefert einen guten Überblick mit vielen weiterführenden Links. Bei Fragen berät die IHK München und Oberbayern Sie hierzu telefonisch unter der Nummer 089 5116-0 oder sendet Ihnen individuelle Informationen per E-Mail zu. Das Angebot ist für Sie kostenlos.

Neuartige Lebensmittel „Novel Food“

Nur zugelassene und in der Liste der Europäischen Union aufgeführte neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten dürfen nach den dort genannten Bedingungen in Verkehr gebracht werden.

Gründer*innen prüfen in eigener Verantwortung, ob ihr Lebensmittel unter die Novel Food-Verordnung fällt oder nicht.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert und berät bei Fragen zur Einstufung eines Lebensmittels als Novel Food.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert und hält Untersuchungsergebnisse bereit.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft in regelmäßigen Stichprobenkontrollen, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der IHK-Ratgeber Lebensmittelrecht liefert einen guten Überblick mit vielen weiterführenden Links. Bei Fragen berät die IHK München und Oberbayern Sie hierzu telefonisch unter der Nummer 089 5116-0 oder sendet Ihnen individuelle Informationen per E-Mail zu. Das Angebot ist für Sie kostenlos.

Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen, sogenannte Health Claims

Lebensmittelhersteller*innen dürfen laut Health-Claims-Verordnung gesundheitsbezogene Angaben nur verwenden, wenn sie auf der Positivliste der Europäischen Union aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel dem diesbezüglich vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Es ist also genau festgelegt, welche Lebensmittel oder Inhaltsstoffe mit welcher Aussage beworben werden dürfen. Wer neue Aussagen rechtlich legitimiert haben möchte, muss ein Einzelzulassungs- bzw. Registrierungsverfahren durchlaufen.

Bereits zugelassene beziehungsweise abgelehnte Health-Claims sind auf der Website der Europäischen Kommission zusammengestellt.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert zu Health-Claims.

Der IHK-Ratgeber Lebensmittelrecht liefert einen guten Überblick mit vielen weiterführenden Links. Bei Fragen berät die IHK München und Oberbayern Sie hierzu telefonisch unter der Nummer 089 5116-0 oder sendet Ihnen individuelle Informationen per E-Mail zu. Das Angebot ist für Sie kostenlos.

Räumliche Anforderungen: Wo darf ich Lebensmittel verarbeiten oder lagern?

Die Räumlichkeiten, in den Lebensmittel verarbeitet, zubereitet oder gelagert werden, müssen den gesetzlichen hygienischen Anforderungen entsprechen.

Prüfen Sie vor der Anmietung oder Nutzung von Räumen oder gewerblichen Küchen: Welche gewerbliche Nutzung ist laut Mietvertrag und welche Nutzung laut Baugenehmigung erlaubt? Eventuell müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen oder es sind Umbaumaßnahmen inklusive einer Baugenehmigung erforderlich, um rechtliche Vorschriften umzusetzen.

Für Küchen und Lagerräumen in Privathaushalten gelten, sofern eine gewerbliche Nutzung zulässig ist, dieselben gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene und die betrieblichen Verhältnisse wie in Lebensmittelbetrieben.

Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Standort und Räumlichkeiten.

Ansprechpartner in der Münchner Stadtverwaltung

Wir empfehlen, vor der Eröffnung oder sogar vor der Anmietung von Räumlichkeiten mit den folgenden Behörden Kontakt aufzunehmen, um Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Vorhabens zu besprechen.

Als Alternative zu eigenen gewerblichen Flächen, können Gründer*innen beispielsweise eine Mietküche nutzen oder die gemeinsamen Nutzung von Gewerbeflächen oder gewerblichen Küchen anstreben. Denkbar wäre auch die Nutzung einer gastronomischen Küche am Restaurant-Ruhetag oder die Nutzung freier Zeit-Slots von Kantinen und Cafés. Geteilte Flächennutzungen können beispielsweise über das Münchner Startup SHQUARED recherchiert werden.

Gastronomie: Café, Restaurant oder Imbissstube eröffnen

Zu den rechtlichen Besonderheiten zählen Vorschriften nach dem Bau-, Gaststätten- und Lebensmittelhygienerecht. Weitere Themen sind beispielsweise Stellplätze, Freischankflächen, Öffnungszeiten, Jugendschutz, Toiletten, Lärm- und Nichtraucherschutz, GEMA, Rundfunkbeitrag, Fettabschneideranlagen, Mehrwegbehälter und Entsorgung von Küchenabfällen. Bei selbstgemachten Backwaren, Pralinen und Speieeis ist auch an handwerkliche Bestimmungen zu denken. Unsere Gründungsinfo Gastronomie finden Sie hier.

Mobile Gastronomie: Imbisswagen, Foodtrucks & Co.

In der Landeshauptstadt München wird für mobile Verkaufsstände auf öffentlichem Grund keine Erlaubnis erteilt. Öffentlicher Grund sind Straßen, Gehwege, Plätze und Fußgängerzonen. Sie dürfen daher in der Regel nur auf Privatgrund stehen. Außerdem gibt es zusätzliche Vorschriften für den Stand selber sowie Frisch- und Abwasseranschlüsse, Zugang zu Toiletten etc. Und gegebenenfalls benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Unserer Gründungsinfo Mobile Gastronomie finden Sie hier.

Weitere Themen

Import von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern

Wenn Sie Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern importieren, werden Sie in der EU als Hersteller dieser Waren angesehen. Das bedeutet, Sie müssen die Einhaltung aller relevanten lebensmittelrechtlichen Vorschriften sicherstellen und haften in vollem Umfang für die eingeführten Produkte. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln sind unter anderem folgende Rechtsbereiche zu beachten:

  • lebensmittelrechtliche Vorschriften inklusive der Prüfungspflichten als Importeur
  • das Zollrecht
  • die Umsatzsteuer
  • eventuell erforderliche Linzenzrechte
  • Duales System zur Verpackungsrücknahme

Detaillierte Informationen finden Sie in folgenden IHK-Ratgebern:

Das Team „International“ der IHK für München und Oberbayern steht Ihnen bei Fragen rund um den Im- und Export von Waren und Dienstleistungen gerne zur Seite. Sie erreichen die Fachleute der IHK telefonisch unter der Nummer 089  5116-0 oder per Email unter info@muenchen.ihk.de

Online Handel mit Lebensmitteln

Online-Händler*innen, die Lebensmittel in einem Onlineshop anbieten, sind Lebensmittelunternehmen und unterliegen somit sämtlichen Rechten und Pflichten wie konventionelle Lebensmittelunternehmer. Einen allgemeinen Überblick zum Online-Handel erhalten Sie in unserer Gründungsinfo E-Commerce und Online-Handel.

Darüber hinaus sind beim Internet-Handel mit Lebensmittel auch spezielle Punkte zu berücksichtigen wie beispielsweise Anforderungen an Produktbeschreibungen, Verpackungen, (gekühlter) Transport, Haftung oder Widerrufsrecht. Quellen (zuletzt aufgerufen am 14.06.2022): www.onlinehaendler-news.de und www.haendlerbund.de

Informationen zur Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Umsatzsteuer und Lebensmittel

Für verschiedene Lebensmittel können unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten. Das ist teilweise auch davon abhängig, ob die Lebensmittel vor Ort verzehrt werden oder zum Mitnehmen eingekauft werden. Die Einordnung als Getränk oder Lebensmittel hat umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen und Auswirkungen beim Import. Einen guten Einstieg ins Thema bietet der IHK-Ratgeber Steuern.

Nutzen Sie auch den IHK Service „Erstauskunft Recht und Steuern“, zu erfahren was Sie in Ihrem Unternehmen beachten müssen und wie Sie sich am besten verhalten. Sie erreichen die Fachleute der IHK telefonisch unter der Nummer 089  5116-0 oder per Email unter info@muenchen.ihk.de

Netzwerke, Wettbewerbe, Crowdfunding

Food Startup Inkubator Weihenstephan

Die Hochschule Weihenstephan unterstützt mit fachliche Beratung und ermöglicht ein Scale-up bis zur kleinindustriellen Serienproduktion durch die Nutzung der Produktionsanlagen. Der Inkubator unterstützt bei Ideenfindung, Fachwissen, Produktion und Markteinführung und bietet auch kostenfreie Webinare.

Accelerator-Programm: Drink Innovation Campus (DICA)

Die Hochschule München und das Innovationsökosystem der Getränkewirtschaft unterstützen mit dem Programm Drink Innovation Campus Startups von der Idee bis in die ersten Jahre nach der Gründung.

Förderprogramm: EIT Food Accelerator Network

Das European Institute of Innovation and Technology (EIT) unterstützt im Rahmen seines Förderprogramms Gründer*innen mit Netzwerken, Erfahrungen und Mentoring, Produktionsanlagen sowie finanzieller Förderung.

Branchenverbände

Branchenverbände sind oft eine gute Anlaufstelle für branchenspezifische Informationen und Unterstützung. Eine Recherchemöglichkeit finden Sie beispielsweise hier.

Wettbewerbe

Wettbewerbe können eine gute Gelegenheit bieten, fachliches Feedback einzuholen und erste Kontakte zu Business Angels und Investoren zu knüpfen.

Crowdfunding

Eine Crowdfunding-Kampagne kann ebenfalls eine gute Gelegenheit sein, in direkten Kontakt mit Ihrer Zielgruppe zu treten und direktes Feedback der Community einzuholen. Gleichzeitig kann eine gelungene Crowdfunding-Kampagne ein guter Proof-of-Concept sein. Die Stadt bietet mit ihrem Förderprogramm „Crowdfunding-Kampagne“ die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für alle Kreativleistungen rund um eine Crowdfunding-Kampagne. Informationen zum Förderprogramm der Stadt München.

Fachmessen

In München und Bayern bieten die FOOD & LIFE, die VeggieWorld, die BIOFACH + VIVANESS, der Global Food Summit oder die HOGA Nürnberg regelmäßig Gelegenheit für Feedback sowie Kontakte zu Lieferanten und Geschäftspartern. Zu den weiteren Fachmessen für die Lebensmittelbranchen zählen unter anderem Grüne Woche, Anuga, Vitafoods, Braubeviale, Internorga, Biofach, Fruit Logistica, Internationale Süßwarenmesse und Prowein.

Bund und Länder fördern die Teilnahme an einem vom jeweiligen Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand im In- und Ausland.

Listung: Rein in den Einzelhandel

Eine Listung bezeichnet die Aufnahme eines Produkts in das Sortiment eines Handelsbetriebs. Um das Produkt über eine kostenpflichtige Listung in das Supermarktregal zu bringen, müssen Sie entweder die Inhaber von selbständigen Märkten, den regionalen Einkäufer oder den nationalen Einkäufer überzeugen. Einige Betriebe bieten zusätzlich Startup Programme an, um neuen Produkten den Einstieg in den Lebensmittelhandel zu erleichtern.

Regionale Märkte, Veranstaltungen

Mit einem mobilen Verkaufsstand können Sie Ihre Produkte auch auf Stadtfesten, Dulten, Weihnachtsmärktne, Volksfesten und Jahr- und Lebensmittelmärkten vermarkten, Kundenfeedback sammeln und erste Erfahrungen im Marketing sammeln.